Anwohner der Hugo-Becker-Str. haben sich an mich gewandt, weil der Parkdruck in der Hugo-Becker-Str. wohl dafür sorgt, dass im hinteren Teil der Straße die Müllabfuhr kaum noch die Behälter leeren kann, da falsch geparkte Fahrzeuge dort die Zuwegung behindern.

Wenn man in die Hugo-Becker-Str. einfährt, gibt es zwei Reihen Garagen und dahinter eine gepflasterte eingezäunte Fläche, die ungenutzt ist.

Ich beantrage prüfen zu lassen, ob diese Fläche geeignet ist, um weitere Parkflächen zu schaffen, damit die Straße besser befahrbar wird. Die Ergebnisse bitte ich im Fachausschuss vorzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schulten                        
-Verkehrspolitischer Sprecher   
der CDU-Fraktion Wesel-

Vor einigen Jahren wurde die Planung für den Kreisverkehr vor dem Ev. Krankenhaus am Aaper Weg im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt. Auf ausdrückliche Nachfrage, ob die Aufstellfläche zwischen Ampelanlage und Kreisverkehr groß genug sei, wurde damals berichtet, dass es in Ausnahmefällen zu Rückstau kommen könnte.

Diese Ausnahme ist nun leider zur Regel geworden. Das führt dazu, dass sich der Verkehr auf dem Aaper Weg zum Teil bis zum Kreisverkehr Wittenberger Straße zurückstaut. Außerdem ist das Fahren vom Parkplatz Netto und die Ausfahrt aus dem Wittenberger Platz kaum noch möglich. Auch auf der Ausfahrt vom Krankenhaus staut es sich zurück.

Der Parkplatz Netto und die umliegenden Parkplätze sind neuerdings so voll, dass man gar keinen Parkplatz im Umfeld bekommt. Offensichtlich wird hier auf den Wittenberger Platz ausgewichen, sodass auch hier häufig alle Parkplätze voll sind und entlang der Umfahrung des Platzes geparkt wird. Anwohner berichten hier davon, dass sie zum Teil 15 Min. und mehr benötigen, um an der Ampelanlage Schermbecker Landstr. abbiegen zu können. Diese Situation sei unzumutbar. Da sich der IST-Zustand erst seit einigen Monaten so darstellt, scheint ein Auslöser dafür das neue Gebäude am Krankenhaus zu sein.

Wir beantragen daher, sich die Situation genau anzusehen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Hierbei soll auch insbesondere auf die Rettungswege geachtet werden. Die Ergebnisse sollen im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schulten                                 Birgit Nuyken                                    Andre Nitsche
-Verkehrspolitischer Sprecher          -stellvertr. Bürgermeisterin-             -CDU Ratsmitglied-
der CDU-Fraktion Wesel-

Auf ihrer Klausurtagung hat die CDU-Fraktion einen „Fünf-Punkte-Plan“ erarbeitet um die Handlungsfähigkeit des Rates und der Verwaltung mit Blick auf die Entwicklung der städt. Finanzen zu erhalten. Diesen bitten wir dem Haupt- und Finanzausschuss zur Abstimmung vorzulegen.

  1. Die Idee eines Innovationscampus Wesel ist mit Hochdruck weiterzuverfolgen. Bietet ein solcher Campus doch erhebliche Chancen, den Bildungs- und Wirtschaftsstandort Wesel nachhaltig und positiv zu entwickeln und derzeitig die einzige Chance, auf absehbare Zeit eine Veranstaltungshalle neu zu errichten. Dazu soll auf allen Ebenen um Unterstützung und Fördermöglichkeiten geworben werden.
  2. Zur Verbesserung der aktuellen Finanzlage soll die Verwaltung der regelmäßig tagenden Haushaltskonsolidierungskommission ein Maßnahmenpaket zur Beratung vorlegen. Dabei sollen voraussichtlich nicht vermeidbare Steueranpassungen sorgsam berechnet und mit ihren Auswirkungen für den Bürger und den Haushalt dargestellt werden. Es müssen aber auch alle Ausgaben auf den Prüfstand und weitere, notwendige Einnahmeverbesserungen geprüft werden. Zudem soll die Verwaltung abwägen, ob die Zahl der Ausschusssitzungen generell oder in einzelnen Bereichen reduziert werden kann um auch damit eine Kostensenkung zu erreichen.
  3. Das Schulbauprogramm soll im erforderlichen und finanzierbaren Umfang fortgesetzt werden. Die vorhergesagte Entwicklung der Schülerzahlen soll ständig kritisch begutachtet und dementsprechend eine Priorisierung der Um- und Ausbauten erfolgen.
  4. Zum Neubau der Feuerwache und des Verwaltungsgebäudes der Stadtwerke erwarten wir die grundlegenden Beschlüsse in den Dezembersitzungen des Rates und des Aufsichtsrates. Das Grundstück der jetzigen Hauptfeuerwache soll zukünftig, ebenso wie das Gelände des Heubergbades für Wohnbebauung –ggfs. durch die Bauverein AG - vorgesehen werden.
  5. Die Verwaltung soll weiter an der Umsetzung zur Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele in unserer Stadt arbeiten. Der Kauf von Zertifikaten wird dabei jedoch abgelehnt und es sollen ausschließlich Projekte in unserer Stadt finanziert werden, die aber auch für den Haushalt und damit für den Bürger bezahlbar bleiben. Förderprogramme der Stadt sollen - auch mit Blick auf die Zinsentwicklung für städt. Kredite - zunächst ausgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz
-Fraktionsvorsitzender-

 

 

Obwohl erst im September des vergangenen Jahres eine einheitliche Satzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wesel durch den Rat beschlossen wurde, gibt es anscheinend teils erhebliche Unterschiede zwischen der Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungs- bzw. Obdachlosen in den Unterkünften unserer Stadt, so wurde es mir jedenfalls in sehr persönlichen, glaubhaften Schilderungen von Betroffenen dargestellt.

Während es beispielsweise in der Unterkunft an der Trappstraße (Flüchtlingsunterkunft) jeweils eine Küche für zwei Zimmer geben soll, die von Bewohnern ohne zeitliche Einschränkung benutzt werden kann, gibt es in der Unterkunft am Herzogenring (Obdachlosenunterkunft) den Schilderungen zufolge eingeschränkte Nutzungszeiten und sechs Herdplatten für knapp 30 Personen. Am Herzogenring soll es Toiletten ohne WC-Sitze und –Deckel und Duschen ohne geeigneten Ablauf geben. Auch Duschköpfe sollen fehlen. Während es in der einen Unterkunft Schlüssel für jedes Zimmer geben soll, ist auch dies am Herzogenring nicht der Fall. Die Bewohner können also ihr weniges Hab und Gut nicht durch Verschluss des Zimmers vor Diebstahl sichern. Ein weiterer, für die Betroffenen sehr bedeutender Unterschied liegt auch im Zugang der Unterkunft. Während es in der Flüchtlingsunterkunft an der Trappstraße keinerlei Einschränkung gibt, sind die Räumlichkeiten am Herzogenring in der Zeit von 8 bis 16.00 Uhr nicht zugänglich. Dies soll auch für Personen gelten, die beispielsweise eine Blasenschwäche haben, und immer wieder nach Möglichkeiten in der Stadt (Geschäfte, Lokale, Krankenhaus) suchen müssen, um ihre Notdurft zu verrichten. Und es gibt den Schilderungen nach regelmäßig Konflikte mit drogen- und alkoholabhängigen Personen und dennoch werden diese mit weiteren, nichtabhängigen Personen in einem kleinen Zimmer untergebracht.

Weitere benannte Problempunkte in Kürze:

  • Jeder Wohnungslose darf maximal zwei Gepäckstücke mit in die Unterkunft bringen. Weitere persönliche Gegenstände sind nicht gestattet und daher ggfs. zu entsorgen. Für Menschen, die ohnehin kaum noch etwas haben, m. E. eine Zumutung.
  • Ein eigener PC, Laptop, Drucker o. ä. ist in den Zimmern nicht gestattet. Obwohl z. B. bei der Arbeitssuche und der Anfertigung von Bewerbungen sicher sehr hilfreich.
  • Außerhalb der Küchenöffnungszeiten dürfen sich Bewohner z. B. auch keinen Tee kochen.
  • Bettlägerige Personen dürfen tagsüber ebenfalls nicht in ihren Zimmern bleiben und müssen eine benachbarte Unterkunft aufsuchen. Ihre persönlichen Sachen dürfen sie allerdings nicht mitnehmen und müssen sie in den unverschlossenen Zimmern belassen.
  • Wird ein Bewohner plötzlich ins Krankenhaus eingeliefert und meldet er sich nicht innerhalb 14 Tagen in der Unterkunft, wird sein Zimmer geräumt und die persönlichen Gegenstände entsorgt. Eine Bewohnerin, die eigentlich einen längeren Krankenhausaufenthalt wahrnehmen soll, traut sich daher nicht, der Empfehlung der Ärzte zum Krankenhausaufenthalt zu folgen.

Schwere Vorwürfe wurden mir zum Sicherheitsdienst vorgetragen, der die Unterkunft Herzogenring betreut. So wurde eine Bewohnerin ohne Schuhe und Jacke für drei Tage der Unterkunft verwiesen und ihr sofort der Zugang zu ihrem Zimmer verwehrt. Sie musste sich für diese Zeit eine andere Übernachtungsgelegenheit suchen. Mitarbeiter der Security filmen Bewohner z. B. beim Aufräumen und Fegen in der Unterkunft und senden die Filmaufnahmen über die Sozialen Medien an Bekannte um sich über die Bewohner lustig zu machen. Von Vorfällen wie Streit z. B. mit drogensüchtigen Personen werden keine Protokolle angefertigt und auch Diebstähle nicht verlässlich dokumentiert. Die Bewohner fühlen sich in solchen Situationen gänzlich auf sich alleine gestellt und ständiger Gängelung durch das Personal des Sicherheitsdienstes ausgesetzt.

Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte beantragt die CDU-Fraktion zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses das Thema „Unterbringung von Wohnungslosen in Wesel“ auf die Tagesordnung zu setzen. Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, die hier aufgezeigten Missstände zu prüfen, ggfs. kurzfristig zu beseitigen und spätestens zur Sitzung aufzuzeigen, wie eine Verbesserung der Situation für wohnungslose Weseler insgesamt in den Unterkünften der Stadt Wesel erreicht werden kann.

Dabei bitte ich insbesondere auf die nachfolgenden Fragen einzugehen:

Worin konkret unterscheiden sich die Hausordnungen für Flüchtlingsunterkünfte und die für Wohnungslose? Wie lauten diese und sind sie jedermann zugänglich?

Wer übt jeweils das Hausrecht der Stadt Wesel aus und wer überwacht die Einhaltung der Verhältnismäßigkeit bei Einzelfallentscheidungen? Welche Erfahrungen wurden bislang mit dem Sicherheitsdienst am Herzogenring gemacht?

Warum sind die Unterkünfte für Wohnungslose nicht jederzeit zugänglich und warum sind die Zimmer nicht abschließbar und vor Diebstahl geschützt?

Wie kann sichergestellt werden, dass Krankenhauspatienten nicht plötzlich vor dem Nichts stehen und bei Entlassung weder ihr bisheriges Zimmer noch ihre persönlichen Sachen verlieren?

Wie wird den Wohnungslosen geholfen wieder auf „eigene Beine“ zu kommen und damit zur eigenen Wohnung? Wie den drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen?

Warum ist es nicht möglich bettlägerige Bewohner auf ihren Zimmern zu belassen und Menschen mit Blasenschwäche jederzeit einen Zugang zu den Toiletten zu ermöglichen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz
-Fraktionsvorsitzender-

Für die Ratssitzung am 07. November 2023 beantragen wir, den Tagesordnungspunkt "Wiederwahl und Höhergruppierung des Ersten Beigeordneten Klaus Schütz" auf die Tagesordnung zu setzen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat beschließt, Herrn Beigeordneten Klaus Schütz mit Wirkung vom 1. April 2024 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten der Stadt Wesel wiederzuwählen.
  1. Der Rat beschließt, Herrn Beigeordneten Klaus Schütz mit Wirkung vom 1. April 2024 in die Besoldungsgruppe B 4 LBesO NRW einzugruppieren und ihn zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle einzuweisen.

Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:

Die derzeitige Amtszeit des Herrn Beigeordneten Klaus Schütz endet mit Ablauf des 31. März 2024. Gemäß § 71 Abs. 2 GO NW darf die Wiederwahl frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Die Stellen der Beigeordneten sind auszuschreiben, bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden.

Die Beigeordneten sind gemäß § 71 Abs. 5 GO NW verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden. Lehnt ein Beigeordneter die Weiterführung des Amtes ohne wichtigen Grund ab, so ist er mit Ablauf der Amtszeit zu entlassen. Über die Wiederwahl entscheidet der Rat durch Beschluss gemäß § 50 Abs. 1 GO NW. Aufgrund des Erreichens der Altersgrenze tritt Herr Schütz gemäß § 31 Abs.2 LBG NRW i.V.m. § 119 Abs. 3 LBG NRW mit Ablauf des 31.01.2029 in den Ruhestand ein.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz
-Fraktionsvorsitzender-